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Richtlinien für Photovoltaik Freiflächenanlagen in der Stadt Friedland

Die Ausweisungen von Flächen für Photovoltaik Freiflächenanlagen orientieren sich am Kriteriengerüst Solarenergienutzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree aus der Anlage 2 des „Sachlichen Teilregionalplans Erneuerbare Energien“ vom 13.06.2022.
Die Vorrangflächen für Photovoltaik Freiflächenanlagen sind in der Karte „Vorranggebiete PV-Freiflächen“ als Anlage 1 dargestellt.

 

Allgemeine Flächenkriterien:

  1. Die ausgewiesenen Flächen übersteigen insgesamt nicht 5 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche, dies entspricht 2,3 Prozent der Gesamtfläche der Stadt Friedland.
    Ist dieser Wert erreicht, muss ein erneuter Beschluss zur Erhöhung der Flächeninanspruchnahme gefasst werden.
  2. Flächen, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden, z.B. Altstandorte oder Konversionsflächen, werden bei der Flächenbilanz nicht mit eingerechnet.
  3. Anlagen der Agri-Photovoltaik sind ebenfalls nicht Gegenstand der Betrachtung und werden auf Anfrage gesondert behandelt.
  4. Die zu entwickelnden Flächen weisen eine geringe Bodengüte auf und übersteigen eine Ackerzahl von 23 Bodenpunkten möglichst nicht. Für den Bereich von 24 – 28 Bodenpunkten findet eine gesonderte Abwägung statt.
  5. Flächen, die im Eigentum der Stadt Friedland sind, sollen bevorzugt bebaut werden.
  6.  Die Stadtverordnetenversammlung legt die Reihenfolge der zu entwickelnden Flächen laut „Gesamträumliches Konzept für die Entwicklung und Förderung von Photovoltaikanlagen und zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes sowie des Naturhaushalts vor möglichen Beeinträchtigungen“ (Anlage 1) fest.

 

Anforderungen an den Vorhabenträger:

  1. Der Vorhabenträger trägt alle Kosten im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Friedland.
  2. Eventuelle Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind ausschließlich im Verwaltungsgebiet der Stadt Friedland umzusetzen.
  3. Der Vorhabenträger hat, mindestens eine öffentlich bekannt gemachte Informationsveranstaltung über das Projekt für alle Bürger Friedlands durchzuführen. Er verpflichtet sich ebenfalls, die Bürger laufend selbstständig über die durchgeführten Aktivitäten und den Stand des Projektes zu informieren.
  4. Allen Bürgern der Stadt Friedland ist eine finanzielle Bürgerbeteiligung, in geeigneter Form zu ermöglichen.
  5. Der Betreiber eines Solarparks zahlt an die Stadt Friedland auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Regelungen eine finanzielle Beteiligung pro Kilowattstunde erzeugtem Strom. Aktuell beträgt die finanzielle Beteiligung von Kommunen auf Grundlage des § 6 EEG 0,2 Cent pro Kilowattstunde.
  6. Der Betreiber eines Solarparks hat gegenüber der Stadt Friedland und den Flächeneigentümern eine Rückbauverpflichtung zu übernehmen. Diese ist mit einer Bürgschaft zu sichern. Der Betreiber verpflichtet sich nach jeweils 10 Jahren ein externes Gutachten über die Rückbaukosten anfertigen zu lassen und ggf. die Höhe der Rückbaubürgschaft anzupassen.

 

Kriterien für die Gestaltung eines Solarparks:

  1. Die maximale Größe eines Photovoltaikparks darf 150 Hektar nicht überschreiten. Die eingezäunten Flächen dürfen maximal 15 Hektar betragen. Dazwischen sind Korridore von mindestens 30 - 50 Meter Breite zu belassen, die naturnah zu gestalten sind. Die Größe richtet sich nach der Gesamtgröße und Zuschnitt des Solarparks.
  2. Die Solarparks sollen nach Fertigstellung von öffentlichen Verkehrsflächen und aus den Ortschaften nicht sichtbar sein. Die Anlagen sollen sich in die Umgebung einfügen und es darf keine Blendwirkung in Richtung von Ortslagen entstehen. Dafür ist vorab eine Sichtbarkeitsanalyse und ein Blendgutachten vorzulegen.
  3. Gepflanzte Sichtschutzpflanzungen sind über die gesamte Laufzeit des Solarparks zu erhalten und ggf. zu ersetzen.
  4. Eine Bewirtschaftung der Flächen im Solarpark soll nach naturschutzfachlichen Standards erfolgen und eine Aufwertung der Flächen zur Folge haben. Die Pflegemaßnahmen sollten sich an der „Triesdorfer Biodiversitätsstrategie – Biodiversität auf Photovoltaikfreiflächenanlagen“ orientieren.

 

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Stand: 07.06.2023