700 Jahr-Feier (2001)
Die erste Erwähnung Friedlands findet sich in der Verkaufsurkunde der Lausitz vom 03. August 1301
Friedrich der jüngere, Landgraf von Thüringen, östl. und Lausiz Markgraf, verkauft dem Erzbischof Burchard von Magdeburg das Land oder Mark Lausiz mit allen Rechten und Zubehör vor Sechs Tausend Mark Silbers, der Erzbischof gibt aber gedachtes Land und Mark dem Grafen als ein wahres Lehn, und dieses Lehn der Nutz-Herrschaft (jus feudale utilis Dominii), welches jetzt dem Markgrafen gehört, soll alsdann an den Erzbischof fallen, so dass er und seine Kirche das gedachte Land und Mark mit den Ministerialen, Vasallen, Unterthanen nicht allein in Bezug auf das Dominium, sondern in Bezug auf den Besitz frei und friedlich besitzen soll.
Die Lehn-Güter und Rechte in der Lausiz, sie mögen nun zu Lehen gegeben worden seyn, oder nicht, die er dem Erzbischof und seiner Kirche verkauft, aufgelassen und übertragen hat, will er treulich halten, wenn der Erzbischof sie seinen Vasallen und Ministerialen seiner Kirche zum Lehnsbesitz übergeben hat. Das Fürstenrecht aber will er dem römischen Könige zu Händen des gedachten Erzbischofs und seiner Kirche auflassen, wenn derselbe es von ihm verlangen wird, dann soll es aber der genannte Erzbischof oder sein Nachfolger wieder ertheilen. Auch verspricht er, bis zum nächsten Weihnachtsfeste die Einwilligung seines Vaters Albert und seines Bruders Friedrich in dessen Verkauf zu verschaffen und setzt dafür die Stadt Guben und die Veste Schedelowe zu Pfande.
Der Brief beschreibt nun des Land und Mark Lausiz. Sie fängt, heisst es, auf jener (der westlichen) Seite des Wassers Dame an und fasst das Land Zarowe [1] in sich. Desgleichen fängt sie von der schwarzen Elster an und erstreckt sich bin an die Oder. Von der Oder (nehmlich erstreckt es sich bis zum Flusse Slube) und von dem Flusse Slube bis zum Flusse Bober und fasst besonders das Land Sarowe in sich, welches sich von der Slube [2] bis an den Bober, bis an die Gränze Polens und bis an das Land Budissin erstreckt. Er nennt hiernach die wichtigsten Orte des Landes, die Städte Trebule, Lucowe, Chubin, Lubratz, Sprewenberch, Piltzne(Piczne, Peitz), Finsterwalde, Sempftenberg, Kalove, Kohebutz (Kotbus), Vredeburch [3] Schenkendorp, Trebkow. Die Höfe Prebuz, Danenrode, Cinicz, Reineswalde und die Burgen Gholsyn, Lucowe, Lubratz, Schedelowe, Sprewenberch, Buchholiz, Sunnenwalde, Finsterwalde, Sempftenberg, Kohebutz, und die neue Burg bei Kohebutz, Lubbenaw, Trebkow und Rychenwalde.
Actum et Datum in Damis 1301 [4] in invenzione beati Stephani
Abschrift aus: | Lfd. Nr. 316; Inventarium diplomaticum Lusatiae in ferioris. Verzeichnis und wesentlicher Inhalt der bis jetzt über die Niederlausitz aufgefundenen Urkunden. Auf Veranstaltung der Herren Stände des Markgrafentums Niederlausitz gesammelt und herausgegeben von Dr. J. G. Worbs; Erster Band vom Jahre 873 bis 1620; Lübben 1834, Seite 115 In Commission bei Traug. Gotsch |
[1] Die Beschreibung des Landes zieht zwei sich durchschneidende Linien, die erste aus NW nach SO. Sie fängt an der Dame an und geht bis Sorau, ja schließt dieses Land noch mit ein. Die andere fängt in SW an der Schwarzen Elster an und geht bis an die Oder in NO (Worbs) [2] Slube, Schlaube heisst das Wasser, welches eine Meile westlich von Neuzelle beim Werchen See entsteht, nach Müllrose zu fliesst und sich dann östlich nach der Oder wendet, jetzt aber zum Friedrich Wilhelm Canal (Oder-Spree Kanal) benutzt worden ist. Eine Linie die von Senftenberg bis an die Oder, von da an die Slube, von dieser an den Bober gezogen würde, gäbe wenigstens keinen gesunden Sinn. (Worbs) [3] Friedland als wichtiger Ort in der Lausitz genannt [4] Hoffmannii Scr. R. I. IV. 183. Ticem. C. d. 155. Menken Ser. r.g. II. 940. Balbini epistz. 259. Lünig I. c. sub 1299 p. 4.Sagittarius Hist. Duc. Magdeburg L. V. § 10 in Boysen Magazin III 72 |