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LAG Oderland e.V. - Projekt des Monats Oktober 2024

Meldung aus Friedland (Niederlausitz)

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Oderland e.V.

 

Der Verein kümmert sich mit einem professionellen Management um Fördermöglichkeiten für Ihre Projektideen, Vernetzungsinitiativen und Investitionen. Das LEADER Gebiet umfasst jeweils zwei Drittel der östlichen Teile der Landkreise Oder-Spree und Märkisch Oderland.

 

Ihre Ansprechpartnerin für LEADER und ggf. auch andere Fördermittel wie GRW Gewerbe sind Jeannette Gruner: 033615660174, und Peter Müller von der OWF GmbH www.owf-ostbrandenburg.de Die Beratungen sind für Sie kostenfrei.

Beratung und Fördermittel können Kommunen, Vereine, Kirchen, Stiftungen, Unternehmen/ Gewerbe und auch Privatpersonen erhalten.

 

Die 154. Vorstandssitzung hat am 01.07.2024 beschlossen, den ersten Wettbewerb zum Regionalbudget nach Punkt E der Richtlinie „LEADER“ sowie Punkt 5.8 der RES Oderland 2024-2027 auszurufen. Der Aufruf ist mit einem Finanzvolumen in Höhe von 160.000,00 € ELER Mitteln ausgestattet.
Mit dem Regionalbudget können Projekte zwischen 5.000,00 und 20.000,00 € mit einem Fördersatz von 100 % gefördert werden, die das Ehrenamt stärken und bürgerschaftliches Engagement vor Ort unterstützen. Es wird erwartet, dass sich Akteure aktiv an der Projektumsetzung beteiligen. Ziel ist es, engagierte und aktive, eigenverantwortlich handelnde Akteurinnen und Akteure der ländlichen Entwicklung zu unterstützen und die regionale Identität zu stärken. Wirtschaftliche Maßnahmen können im Rahmen des Regionalbudgets nicht gefördert werden.
Bis zum 15.10.2024 können Maßnahmebeschreibungen entsprechend der vorgegebenen Gliederung via Email an: mit maximal drei DIN A4 Seiten eingereicht werden (Word-Version unter "downloads"). Für die Beschreibung Ihrer Maßnahme nutzen Sie bitte ausschließlich die vorgegebene Gliederung.
Die Bewertung der Maßnahmen nach den Projektauswahlkriterien ist für die Vorstandssitzung am 11.11.2024 vorgesehen. Über das Ergebnis der Projektauswahl werden die Projektträger informiert. Für die Umsetzung der ausgewählten Projekte müssen die Projektträger einen Vertrag mit der LAG Oderland abschließen.
Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Mit der Umsetzung der ausgewählten Maßnahmen kann nach Bewilligung durch die Bewilligungsbehörde (LELF) begonnen werden (voraussichtlich Anfang 2025).

Wir freuen uns über Ihr Engagement und Ihre Bewerbungen!

Sollte Ihr Vorhaben über 20.000€ Gesamtkosten haben bzw. wirtschaftlich ausgerichtet sein, beraten wir Sie gern, ob und wie ggf. eine alternative Förderung möglich ist. Bitte sprechen Sie uns an.