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Innere Verwaltung

Wehrerfassung


Kurzinformationen

Die Bundeswehr hat entschieden, ab 1. Juli 2011 die Einberufung zum Grundwehrdienst auszusetzen. Bis zum Inkrafttreten einer neuen Rechtslage gilt aber das Wehrpflichtgesetz in der derzeitigen Fassung. Im Vorgriff auf das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren erfolgen ab sofort jedoch Musterung und Einberufung nur noch auf freiwilliger Basis.

Die Erfassung wird weiterhin durchgeführt! 


Beschreibung

Die Erfassung dient dazu, diesen Personenkreis festzustellen. Die Meldebehörden unterrichten die in Frage kommenden Personen schriftlich von der Erfassung, wodurch Gelegenheit gegeben wird, die persönlichen Daten und die Wehrpflichtvoraussetzungen zu prüfen. Etwaige Berichtigungswünsche sind innerhalb von 10 Tagen der Meldebehörde mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Zeit wird das Erfassungsergebnis dem Kreiswehrersatzamt Traunstein mitgeteilt. Sind alle Daten auf dem Erfassungsbogen richtig, braucht vom Wehrpflichtigen zunächst nichts unternommen werden.

Nach einigen Wochen wird sich das Kreiswehrersatzamt Traunstein schriftlich mit dem Wehrpflichtigen in Verbindung setzen, um das Verfahren zur Feststellung der Wehrtauglichkeit einzuleiten. Sollten bei dem Wehrpflichtigen Gründe für dauernde Wehrdienstausnahmen ( körperliche Behinderung o.ä. ) oder vorübergehende Wehrdienstausnahmen ( Schulbesuch / Ausbildung ) vorliegen, kann der Wehrpflichtige einen entsprechenden Antrag auf Befreiung bzw. Zurückstellung vom Wehrdienst gegenüber dem Kreiswehrersatzamt stellen.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Frau Drews
Lindenstraße 13
Telefon (033676) 609 15