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Innere Verwaltung

Meldebescheinigung


Kurzinformationen

Der Antragsteller muss mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in der Gemeinde gemeldet sein. Die Beantragung kann persönlich, durch einen Bevollmächtigten oder schriftlich erfolgen.


Notwendige Unterlagen

bei persönlicher Beantragung:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Bürgern der gültige Reisepass
  • bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten

bei schriftlicher Beantragung:

  • formloser Antrag mit Angabe des Verwendungszweckes
  • Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
  • Verrechnungsscheck, Einzugserklärung, Vorauszahlung auf das Konto der Stadt Friedland Kto.Nr. 30 000 525 76, BLZ 1705 5050,Sparkasse Oder-Spree ebenfalls möglich,frankierter Rückumschlag


Gebühren

  • Die Gebühr beträgt 5,00 €
  • gebührenfrei: Bescheinigung für bestimmte Zweckbindungen (z.B. Renten-, Vertriebenenangelegenheiten, soziale Angelegenheiten)
  • Aufenthaltsbescheinigung mit größerem Verwaltungsaufwand (z.B. Archivauskünfte): Gebühr beträgt 12,00 €

 


Ansprechpartner

Frau Drews
Lindenstraße 13
Telefon (033676) 609 15