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Kommunale Liegenschaften, vermieten


Beschreibung

 

Wenn in Einrichtungen, bei denen eine Nutzungsvereinbarung vorliegt wie z.B.  dem Faschingsverein Friedland (Nebengebäude II) und dem Billardverein,  Feierlichkeiten von Personen aus unseren Ortsteilen stattfinden, ist das zu erhebende Entgelt vollständig in der  Stadtverwaltung abzurechnen.

Durch diese wird dem Verein der Anteil von 40% übergeben.

Nutzen Personen, die nicht in unserem Stadtbereich wohnhaft sind, Räume zu privaten Feierlichkeiten, ist das doppelte Entgelt zu entrichten.


Rechtsgrundlagen


Formulare

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