Kommunale Liegenschaften, vermieten
Beschreibung
Wenn in Einrichtungen, bei denen eine Nutzungsvereinbarung vorliegt wie z.B. dem Faschingsverein Friedland (Nebengebäude II) und dem Billardverein, Feierlichkeiten von Personen aus unseren Ortsteilen stattfinden, ist das zu erhebende Entgelt vollständig in der Stadtverwaltung abzurechnen.
Durch diese wird dem Verein der Anteil von 40% übergeben.
Nutzen Personen, die nicht in unserem Stadtbereich wohnhaft sind, Räume zu privaten Feierlichkeiten, ist das doppelte Entgelt zu entrichten.
Rechtsgrundlagen
- Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung kommunaler Räumlichkeiten der Stadt Friedland mit ihren Ortsteilen
- Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung kommunaler Räumlichkeiten der Stadt Friedland mit ihren Ortsteilen
Formulare
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