Innere Verwaltung
Personalausweis, beantragen
Kurzinformationen
Deutsche (im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes), die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis und/oder einen Paß zu besitzen. In Deutschland besteht nicht die Pflicht, diesen auch mit sich zu führen.
Beschreibung
Ist für einen Personalausweispflichtigen ein Betreuer bestellt, hat dieser den Antrag für den Betreuten in dessen Anwesenheit zu stellen, wenn die Antragstellung zu dem Aufgabenkreis des Betreuers gehört. Beantragt ein ausweispflichtiger Jugendlicher (ab vollendetem 16. Lebensjahr) keinen Personalausweis, müssen der/die Sorgeberechtigte/n den Antrag stellen. Jede Person darf nur einen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis besitzen. Der alte Personalausweis oder der vorläufige Personalausweis ist beim Empfang eines neuen abzugeben. Der Verlust oder auch das Wiederauffinden ist unverzüglich der Meldebehörde anzuzeigen.
Ordnungswidrig handelt,
wer sich mit keinem gültigen Personalausweis, vorläufigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann und
wer es in diesem Fall für sich oder als Betreuer oder Sorgeberechtigter unterlässt, einen entsprechenden Antrag zu stellen
wer mehr als einen Personalausweis besitzt
Voraussetzungen für die Beantragung:
Erstantrag
Vollendung des 16. Lebensjahres
Deutsche Staatsangehörigkeit
Neubeantragung
Ablauf der Gültigkeit des Personalausweises.
Namensänderung.
Verlust des Personalausweises.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Erstmalige Beantragung eines Personalausweises
Antrag, der vom Antragsteller persönlich zu unterschreiben ist.
ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
die Geburtsurkunde
soweit vorhanden der Kinderausweis bzw. Kinderreisepass oder Reisepass
bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsurkunde
Neubeantragung eines Personalausweises
Antrag, der vom Antragsteller persönlich zu unterschreiben ist.
ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
bisheriger Personalausweis oder Reisepass
Namensänderungsurkunde (bei Namensänderung)
Vorläufiger Personalausweis
Antrag, der vom Antragsteller persönlich zu unterschreiben ist.
ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
die Geburtsurkunde
bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass
Fristen
ab vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre
bis 24. Jahre 6 Jahre
vorl. Personalausweis 3 Monate
Kinderreisepass 1 Jahr längstens bis zum 12. Lebensjahr
Gebühren
Kindereisepass 13,00 EUR
Verlängerung Kinderreisepass 6,00 EUR
PA erstmalige Beantragung bis 24. Lebensjahr 22,80 EUR
PA Beantragung ab 24. Lebensjahr 37,00 EUR
Reisepass bis Vollendung 26. Lebensjahr 37,50 EUR
Reisepass ab 27. Lebensjahr 60,00 EUR
vorläufiger Reisepass 26,00 EUR
Vorläufiger Personalausweis 10,00 EUR
Ansprechpartner
Frau Drews
Lindenstraße 13
(033676) 609 15