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Innere Verwaltung

Personalausweis, beantragen


Kurzinformationen

 

Deutsche (im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes), die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis und/oder einen Paß zu besitzen. In Deutschland besteht nicht die Pflicht, diesen auch mit sich zu führen.

 


Beschreibung

 

Ist für einen Personalausweispflichtigen ein Betreuer bestellt, hat dieser den Antrag für den Betreuten in dessen Anwesenheit zu stellen, wenn die Antragstellung zu dem Aufgabenkreis des Betreuers gehört. Beantragt ein ausweispflichtiger Jugendlicher (ab vollendetem 16. Lebensjahr) keinen Personalausweis, müssen der/die Sorgeberechtigte/n den Antrag stellen. Jede Person darf nur einen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis besitzen. Der alte Personalausweis oder der vorläufige Personalausweis ist beim Empfang eines neuen abzugeben. Der Verlust oder auch das Wiederauffinden ist unverzüglich der Meldebehörde anzuzeigen.

Ordnungswidrig handelt,

  • wer sich mit keinem gültigen Personalausweis, vorläufigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann und

  • wer es in diesem Fall für sich oder als Betreuer oder Sorgeberechtigter unterlässt, einen entsprechenden Antrag zu stellen

  • wer mehr als einen Personalausweis besitzt

Voraussetzungen für die Beantragung:

  • Erstantrag

    • Vollendung des 16. Lebensjahres

    • Deutsche Staatsangehörigkeit

  • Neubeantragung

    • Ablauf der Gültigkeit des Personalausweises.

    • Namensänderung.

    • Verlust des Personalausweises.

 


Rechtsgrundlagen

 

 


Notwendige Unterlagen

 

  • Erstmalige Beantragung eines Personalausweises

    • Antrag, der vom Antragsteller persönlich zu unterschreiben ist.

    • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung

    • die Geburtsurkunde

    • soweit vorhanden der Kinderausweis bzw. Kinderreisepass oder Reisepass

    • bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsurkunde

  • Neubeantragung eines Personalausweises

    • Antrag, der vom Antragsteller persönlich zu unterschreiben ist.

    • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung

    • bisheriger Personalausweis oder Reisepass

    • Namensänderungsurkunde (bei Namensänderung)

  • Vorläufiger Personalausweis

    • Antrag, der vom Antragsteller persönlich zu unterschreiben ist.

    • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung

    • die Geburtsurkunde

    • bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass

 


Fristen

 

ab vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre

bis 24. Jahre 6 Jahre

vorl. Personalausweis 3 Monate

Kinderreisepass 1 Jahr längstens bis zum 12. Lebensjahr

 


Gebühren

 

  • Kindereisepass 13,00 EUR

  • Verlängerung Kinderreisepass 6,00 EUR

  • PA erstmalige Beantragung bis 24. Lebensjahr 22,80 EUR

  • PA Beantragung ab 24. Lebensjahr 37,00 EUR

  • Reisepass bis Vollendung 26. Lebensjahr 37,50 EUR 

  • Reisepass ab 27. Lebensjahr 60,00 EUR

  • vorläufiger Reisepass 26,00 EUR

  • Vorläufiger Personalausweis 10,00 EUR

 


Ansprechpartner

Frau Drews
Lindenstraße 13
Telefon (033676) 609 15